Rechtsanwalt für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht in Dresden
Wer rechtliche Unterstützung benötigt, wünscht sich einen verlässlichen Ansprechpartner, der zuhört, verständlich berät und die eigenen Interessen konsequent vertritt. Seit 1990 begleitet die Kanzlei Mandanten in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts. Ob außergerichtliche Beratung oder gerichtliche Vertretung, jedes Anliegen wird mit Sorgfalt, Erfahrung und persönlicher Betreuung bearbeitet.
Persönliche Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung
Rechtliche Fragestellungen sind häufig eng mit persönlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden. Deshalb stehen individuelle Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Mandanten erhalten eine verständliche Einschätzung ihrer rechtlichen Situation sowie eine klare Darstellung der möglichen Schritte. Ziel ist es, praktikable Lösungen zu finden und die Interessen jedes Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Rechtsanwältin Eva Treydel
Eva Treydel studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle und wurde 1990 als Rechtsanwältin zugelassen. Seitdem ist sie selbstständig tätig. Im Jahr 2003 verlieh die Rechtsanwaltskammer Sachsen ihr den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Zudem ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Seit vielen Jahren begleitet sie Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören insbesondere Trennung und Scheidung, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Auch bei der Erstellung von Eheverträgen steht sie beratend zur Seite.
Rechtsanwalt Frank Treydel
Frank Treydel studierte Rechtswissenschaften sowie Europäische Integration in Dresden und wurde 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Er absolvierte Fachanwaltskurse im Erbrecht, Sozialrecht und Familienrecht und betreut Mandanten seit vielen Jahren in unterschiedlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Erbrecht. Er unterstützt bei Testamenten, der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften, Erbscheinsverfahren sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Darüber hinaus berät und vertritt er Mandanten im Sozialrecht. Dazu zählen unter anderem Streitigkeiten mit Behörden zu Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rentenleistungen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Ansprüchen. Ergänzend umfasst seine Tätigkeit Bereiche wie Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung.
Warum Mandanten die Kanzlei wählen
Unsere Vorteile
Über 30 Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Vertretung
Persönliche Betreuung mit festen Ansprechpartnern
Schwerpunkt auf Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht
Begleitung von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung
Die Schwerpunkte liegen im Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Darüber hinaus werden Mandanten auch in weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts begleitet.






