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RA FRANK TREYDEL

Rechtsanwalt Frank Treydel

Studium der Rechtswissenschaften sowie des Masterstudienganges europäische Integration und Referendariat in Dresden. Zulassung zum Rechtsanwalt in 2008, seither selbständig als Rechtsanwalt tätig. Abschluss des Fachanwaltskurses Erbrecht im Jahr 2009, Abschluss des Fachanwaltskurses Sozialrecht im Jahr 2010 sowie Abschluss des Fachanwaltskurses Familienrecht im Jahr 2016.

Herr Rechtsanwalt Treydel ist seit dem Jahr 2008 selbständig als Anwalt tätig. Er ist spezialisiert auf dem Gebiet des Erbrechts. Gern unterstützt er Sie in sämtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Dies betrifft unter anderem das Errichten von Testamenten, insbesondere auch im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder die Vertretung im Verfahren über einen Erbschein. Darüber hinaus berät er sie gern auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Sozialrecht. In rechtlichen Streitigkeiten über Arbeitslosengeld gegenüber der Agentur für Arbeit oder Hartz IV gegenüber dem Jobcenter sowie bei Fragen zur Sozialhilfe oder zum Arbeitslosengeld steht er Ihnen ebenso gern zur Seite. Auch in Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung, Rente, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Elterngeld vertritt er Sie kompetent.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Fordrungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung.

Frank Treydel
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